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   BGH, 23.11.1956 - I ZR 104/55   

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BGH, 23.11.1956 - I ZR 104/55 (https://dejure.org/1956,1006)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1956 - I ZR 104/55 (https://dejure.org/1956,1006)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1956 - I ZR 104/55 (https://dejure.org/1956,1006)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 343
  • GRUR 1957, 222
  • DB 1957, 65
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.11.1956 - I ZR 104/55
    Dabei genügt es zur Feststellung einer Schadensersatzpflicht, daß die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts dargetan ist (BGH GRUR 1954, 457 [459] - Irus-Urus).
  • RG, 26.05.1933 - II 11/33

    1. Zur rechtlichen Bedeutung der Schwarz-Weiß-Eintragung in der Zeichenrolle. 2.

    Auszug aus BGH, 23.11.1956 - I ZR 104/55
    Vorliegen einer Verkehrsgeltung auf dem deutschen Markte hinsichtlich der Bezeichnung "Su." oder auch nur einer Ausstattungsanwartschaft behaupten oder etwa geltend machen wollen, es habe eine hohe Wahrscheinlichkeit bestanden, daß binnen absehbarer Zeit auch in Deutschland das Auslandszeichen "Su." im Verkehr bekannt sein werde (RGZ 132, 374 [380] - Chaussures Manon; RGZ 141, 110 [120/121] - The White Spot; RGZ 170, 302 [307] - De vergulde Hand).
  • RG, 28.01.1943 - II 77/42

    1. Gewinnt der Wortteil eines aus Bild und Wort zusammengesetzten Warenzeichens

    Auszug aus BGH, 23.11.1956 - I ZR 104/55
    Vorliegen einer Verkehrsgeltung auf dem deutschen Markte hinsichtlich der Bezeichnung "Su." oder auch nur einer Ausstattungsanwartschaft behaupten oder etwa geltend machen wollen, es habe eine hohe Wahrscheinlichkeit bestanden, daß binnen absehbarer Zeit auch in Deutschland das Auslandszeichen "Su." im Verkehr bekannt sein werde (RGZ 132, 374 [380] - Chaussures Manon; RGZ 141, 110 [120/121] - The White Spot; RGZ 170, 302 [307] - De vergulde Hand).
  • RG, 30.04.1931 - II 298/30

    Gleichbehandlung von Ausländern (Inländerklausel) - Deutsch-Französischer

    Auszug aus BGH, 23.11.1956 - I ZR 104/55
    Vorliegen einer Verkehrsgeltung auf dem deutschen Markte hinsichtlich der Bezeichnung "Su." oder auch nur einer Ausstattungsanwartschaft behaupten oder etwa geltend machen wollen, es habe eine hohe Wahrscheinlichkeit bestanden, daß binnen absehbarer Zeit auch in Deutschland das Auslandszeichen "Su." im Verkehr bekannt sein werde (RGZ 132, 374 [380] - Chaussures Manon; RGZ 141, 110 [120/121] - The White Spot; RGZ 170, 302 [307] - De vergulde Hand).
  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Für eine Bemessung in dieser Höhe spricht nämlich auch, daß der Inhaber eines Warenzeichens bei Erteilung einer Benutzungserlaubnis an ein selbständiges Unternehmen immer auch das Risiko einrechnen muß, daß die Herkunftsfunktion des Zeichens durch eine gleichzeitige Benutzung durch mehrere, dem Publikum als selbständige Betriebe gegenübertretende Unternehmen gestört, das Zeichen regelmäßig in seinem Werte gemindert und in seiner Kraft, allein auf den Betrieb des Verletzten hinzuweisen, geschwächt wird (vgl. hierzu BGHZ 34, 299, 307 - Almglocke; GRUR 1957, 222, 223 - Sultan).
  • BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58

    Rechtsmittel

    Es muß vielmehr von einem Gewerbetreibenden verlangt werden, daß er sich über die auf seinem Warengebiet tatsächlich benutzten Zeichen unterrichtet, soweit dies nach den Umständen des Falles bei Beachtung der durch die Teilnahme am Wettbewerb gebotenen Sorgfalt, z.B. anhand geeigneter Nachschlagewerke, möglich und zumutbar ist (Ergänzung zu BGH I ZR 104/55 v. 23. November 1956, GRUR 1957, 222 - Sultan).

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 23. November 1956 (GRUR 1957, 222 - Sultan) führt das Berufungsgericht aus, wer eine neue Bezeichnung gebrauche, handele in der Regel fahrlässig, wenn er sich nicht beim Patentamt erkundige, ob das gleiche oder ähnliche Zeichen für einen anderen eingetragen seien.

    Hierzu bedarf es zunächst im Hinblick auf die bereits angeführte Entscheidung des Senats in GRUR 1957, 222 (Sultan) zur Vermeidung von Mißverständnissen einer Klarstellung der Anforderungen, die an die Erkundigungspflicht zu stellen sind, wenn jemand eine neue Warenkennzeichnung benutzen will.

    Soweit in der angeführten Entscheidung GRUR 1957, 222 (Sultan) davon die Rede ist, daß beim Patentamt Erkundigungen und Auskünfte einzuholen seien, ist dies zwar für die in der genannten Entscheidung erörterte Feststellung der Freizeicheneigenschaft richtig, für die Ermittlung ähnlicher oder verwechslungsfähiger Zeichen aber mißverständlich.

  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 72/70
    Dabei können, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (BGH aaO, ferner BGH GRUR 57, 222, 223 - Sultan - 68, 367, 369 - Corrida -), grundsätzlich keine Bedenken daraus hergeleitet werden, daß das verletzte Zeichen derzeit und möglicherweise auch in unmittelbarer Zukunft nicht benutzt wird.
  • BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69

    Anspruch auf Unterlassung der Kennzeichnung von Produkten mit einem

    Nach ständiger Rechtsprechung trifft zwar denjenigen, der ein Kennzeichen neu in Benutzung nimmt und/oder zur Warenzeicheneintragung anmeldet, die Verpflichtung zu einer eingehenden Unterrichtung über die Zeichenbenutzungslage sowie über den Stand der Warenzeicheneintragungen und -anmeldungen (vgl. BGH GRUR 57, 222, 223 -Sultan; 60, 186, 187 - Arctos).
  • BGH, 06.03.1968 - I ZR 110/65

    Rechte des Inhabers eines Warenzeichens - Verwendung eines die Gefahr von

    Auch die Annahme des Berufungsgerichts, jener Beschluß besage nichts über die weitere Entwicklung dieser Bezeichnung, insbesondere nichts über eine etwaige Rückentwicklung vom Freizeichen zum Eigenzeichen, steht mit der Rechtsprechung im Einklang (BGH GRUR 1957, 222 f - Sultan).

    Diese Beurteilung steht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang (BGH GRUR 1957, 222 f - Sultan).

  • BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72

    Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens nur für einen Teil der Waren des

    Da nach ständiger Rechtsprechung bei Kennzeichnungsverletzungen für die Entstehung jedenfalls eines Marktverwirrungsschadens eine tatsächliche Vermutung besteht (BGH GRUR 1954, 457, 459 - Irus/Urus; 1957, 222, 223 - Sultan), konnte das Berufungsgericht den bloßen Feststellungsantrag über die Schadensersatzpflicht, für dessen Zubilligung die Wahrscheinlichkeit einer Schadensentstehung genügt, für begründet erachten, ohne den Einzelheiten näher nachzugehen.
  • BGH, 20.11.1962 - I ZR 40/61

    Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch nach dem Arbeitgebererfindungsgesetz

    So ist es insbesondere gesicherte Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß für den Auskunftsanspruch in Wettbewerbs- und Warenzeichensachen, welcher ein Schadensersatzanspruch vorbereiten soll, die Darlegung der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts ausreicht (vgl. BGH GRUR 1954, 457 - Irus/Urus; 1957, 222, 224 - Bierbezug vertrag; I ZR 95/60 vom 13.2.1962 (S. 35/36).
  • BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 149/65

    Warenzeichenmäßige Benutzung von Dessinbezeichnungen - Benutzung eines

    Daß ein Marktverwirrungsschaden dieser Art regelmäßig auch dann zu bejahen ist, wenn das geschützte Warenzeichen noch nicht benutzt worden ist, ist in der Rechtssprechung schon bisher angenommen worden (BGH GRUR 1954, 457, 459 - Irus/Urus; GRUR 1957, 222, 223 - Sultan).
  • BGH, 24.10.1958 - I ZR 102/57

    Rechtsmittel

    Zur Verschuldensfrage führt das Berufungsgericht rechtsirrtumsfrei aus, die Beklagte habe die Verpflichtung gehabt, sich vor Aufnahme eines neuen Kennzeichens nach Vorrechten Dritter zu erkundigen (BGH in NJW 1957, 343 - Sultan).
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